19.07.2001

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*   Zeuge bleibt anonym
Von Pascal Beucker

Nazi-Überfall-Opfer von Düsseldorf müssen den Namen nicht nennen. Staatsanwalt erkennt Bedrohung an.

Zwei Opfer eines Nazi-Skinhead-Überfalls Mitte Juni in Düsseldorf müssen nun doch nicht mit Zwangsmaßnahmen rechnen, weil sie sich weigern, den Namen eines dritten Betroffenen zu nennen. Sie wollen seine Identität nicht preisgeben, weil sie befürchten, er könne Opfer von Racheakten aus der rechten Szene werden. Der Staatsanwalt drohte den beiden deswegen mit Beugehaft.

Eine erneute Überprüfung habe ergeben, dass es tatsächlich eine konkrete Gefährdung für den unbekannten Dritten gebe, so Staatsanwalt Johannes Mocken zur taz. Deshalb sei sie jetzt zu einer von den Opferanwälten angebotenen anonymisierten Zeugenvernehmung bereit. "Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft doch noch zur Einsicht gekommen ist und endlich das Bedrohungspotential der Düsseldorfer Nazi-Szene nicht weiter herunterspielt", sagte Christian Happ. Er war bei dem Überfall schwer verletzt worden.


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