12.07.2001

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taz

*   Der WestLB-Clou
Von Pascal Beucker

Erfolg für Landesfinanzminister Peer Steinbrück

Die Weichen für die Nach-Neuber-Ära sind gestellt. Nach der Einigung von Bund und Ländern mit der EU-Kommission vom Dienstag kann die WestLB nun ihre Umstrukturierung in Angriff nehmen. Aus eins wird zwei: Die WestLB wird aufgeteilt in eine öffentlich-rechtliche Mutter- und eine kommerzielle Tochtergesellschaft.

Dabei wird das Verhältnis 80 zu 20 Prozent betragen. Auf den öffentlichen Teil, zu dem die Investitionsbank, die Landesbausparkasse und das Spitzeninstitut der Sparkassen zählen sollen, entfiele eine Bilanzsumme von rund 100 Milliarden Mark. Der künftige in Form einer Aktiengesellschaft geführte private Teil der Bank, in den die Firmenkunden sowie das lukrative Investmentbanking ausgelagert werden sollen, käme auf rund 320 Milliarden Mark. Der Clou des Düsseldorfer Mutter-Tochter-Modells: Die öffentlich-rechtliche Mutter haftet mit einer Patronatserklärung für die abgetrennte private Geschäftsbank – und damit indirekt weiterhin die öffentliche Hand. Dass Brüssel gerade diese umstrittene Garantie akzeptierte, ist ein Verhandlungserfolg für Finanzminister Peer Steinbrück. Ministerpräsident Clement begrüßte den Kompromiss. Die Übereinkunft bedeute „Stabilität und Sicherheit für das öffentlich-rechtliche Kreditwesen“.

Doch die Regierung sollte sich vor voreiligem Jubel hüten. Denn noch sind nicht alle Probleme mit Brüssel gelöst. Weiterhin fordert die Kommission die Rückzahlung von rund 2,5 Milliarden Mark, die die WestLB durch die Übertragung der Wohnungsbauförderungsanstalt (WfA) aus Sicht der EU an unzulässigen staatlichen Beihilfen erhalten hat.

Und weiteres Ungemach droht der Abschiedsparty von Bankboss Friedel Neuber Ende August die Stimmung zu verhageln: Klein-Aktionäre des krisengeschüttelten Software Unternehmens Infomatec und des Filmrechtehändlers EM.TV verklagen die WestLB auf Schadensersatz. Begründung: Prospekthaftung nach dem Börsengesetz und Verdacht auf Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug. Haben die Musterklagen Erfolg, droht eine Prozesslawine.


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