31.07.2003

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taz

*   CDU und Grüne überstimmt 
Von Pascal Beucker und Frank Überall

Das Kölner Verwaltungsgericht hat der schwarz-grünen Stadtkoalition per einstweiliger Anordnung untersagt, ein FDP-Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH abzuberufen.

Hintergrund ist ein Beschluss der schwarz-grünen Ratsmehrheit, alle Liberalen aus den Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften abzuwählen, weil sie dort angeblich das Sanierungskonzept von CDU und Grünen torpedierten. Die Posten waren noch zu schwarz-gelben Zeiten verteilt worden. Durch eine gemeinsame Liste erhielt die vierköpfige FDP-Fraktion damals Sitze in 12 Aufsichtsräten, mehr als ihr rechnerisch zustand.

Gegen den Rausschmiss bestünden "gravierende rechtliche Bedenken", urteilten die Richter. Die FDP-Vertreter könnten "nicht allein wegen geänderter Mehrheitsverhältnisse" in die Wüste geschickt werden.


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