Demonstrativ gut
gelaunt betritt Josef Ackermann durch den Haupteingang das Gerichtsgebäude.
Mit gewohnt strahlendem Lächeln und mehreren Bodyguards an seiner
Seite bahnt sich der mächtige Chef der Deutschen Bank seinen Weg
durch Reporter und Kameras in den holzgetäfelten Verhandlungssaal L
111 des Düsseldorfer Landgerichts. Doch ehe er auf der Anklagebank
Platz nimmt, vergisst er nicht, den Prozessbeobachtern noch schnell
seine Sicht des Prozesses mitzuteilen: "Das ist das einzige Land,
wo diejenigen, die erfolgreich sind und Werte schaffen, deswegen vor
Gericht stehen."
Topmanager Ackermann
ist der unbestrittene, wenn auch unfreiwillige Star im
Mannesmann-Prozess, der gestern begann. Sein Verteidiger Eberhard
Kempf ließ denn auch keinen Zweifel daran, dass Ackermann ein
schnelles Ende des Verfahrens wünsche: "Jeder Weg, so schnell
wie möglich: The fastest way out is the best."
Den Mitangeklagten
Klaus Esser begrüßte Ackermann siegessicher mit einem V-Zeichen. Der
frühere Mannesmann-Chef hatte es vorgezogen, durch den
Journalisteneingang ins Gericht zu gelangen. Ex-IG-Metall-Chef Klaus
Zwickel wurde per Handschlag von Ackermann begrüßt. Der einst mächtigste
Gewerkschaftsboss Europas verlor für einen kurzen Moment die
Orientierung, bis er dann doch noch seinen Weg in den verwinkelten
Landgerichtsgängen fand. Bevor er im Gerichtssaal entschwand, sagte
er in die Mikrofone: "Mir geht es gut." Doch diesen Eindruck
macht er nicht gerade.
Auch nicht auf die
Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer. Während Staatsanwalt
Johannes Puls die Anklage verliest, unterbricht sie ihn kurz.
"Geht es Ihnen nicht gut, Herr Zwickel?", fragt sie besorgt.
Doch der einst als "linker Rabauke" Titulierte, der sich bei
der Abstimmung im Aufsichtsrat über den Geldregen für die
Mannesmann-Manager brav enthalten hatte, winkt ab.
In dem bis Ende Juni
terminierten Prozess geht es um die Übernahme Mannesmanns im Frühjahr
2000 durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone. Dabei flossen 24,5
Millionen Euro an Vorstände und 32,5 Millionen Euro an
Mannesmann-Pensionäre - nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ohne
Rechtsgrundlage. Sie wirft den Angeklagten vor, sich bewusst über das
Aktienrecht hinweggesetzt zu haben. Durch die Prämien und Pensionen
sei "ein Vermögensverlust großen Ausmaßes" verursacht
worden. Denn die Auszahlung der Beträge sei nur zum Vorteil der Begünstigten,
aber nicht des Unternehmens gewesen. Der damalige Mannesmann-Chef
Esser und der Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk, der ebenfalls
angeklagt ist, hätten sich "unrechtmäßig bereichert".
Ackermann, Zwickel und andere Ex-Aufsichtsräte von Mannesmann hatten
mit ihrer Zustimmung die Ausschüttung der Beträge ermöglicht.
Der Auftakt war geprägt
durch taktische Manöver der Verteidigung und daraus resultierende
mehrfache Unterbrechungen. So versuchten die Ackermann-Verteidiger,
das ganze Verfahren zu Beginn zum Platzen zu bringen - wegen schwerer
Formfehler. Denn es sei unzulässig an die 14. Strafkammer des
Gerichts gegangen. Den Antrag der Verteidiger, die Zuständigkeit der
Kammer zu prüfen, lehnte das Gericht jedoch umgehend ab.