23.07.2004 |
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KOMMENTAR: Mannesmann-Freispruch: Gier ist nicht strafbar |
Von Pascal Beucker |
Auch
wenn sich nicht wenige ein anderes Urteil erhofft haben werden: Alles
andere als ein Freispruch für die Angeklagten im Mannesmann-Prozess wäre
eine große Überraschung gewesen. Das Urteil ist kein Grund für übermäßige
Enttäuschung. Denn es war bereits ein Erfolg, dass überhaupt ein
Prozess geführt wurde. Der pädagogische
Aspekt eines Gerichtsprozesses darf nicht unterschätzt werden.
Vielleicht sorgt er zumindest dafür, dass die Topmanager dann, wenn
sie sich das nächste Mal Millionen zuschustern wollen, alles dafür
tun werden, geschickter vorzugehen. Vielleicht findet sogar in manchen
Chefetagen ein Umdenken statt. Vielleicht wird die dortige
Selbstbedienungsmentalität etwas gezügelt. Und: Auf den
Hauptversammlungen der Aktionäre wird nun sicherlich strenger darauf
geachtet, was mit dem Geld ihres Unternehmens eigentlich passiert. Zu
hoffen ist zudem, dass nun auch die gewerkschaftlichen Vertreter in
den Aufsichtsräten noch lange an diesen Prozess denken und demnächst
mit Nein stimmen werden, wenn mal wieder Vorstandsgehälter exorbitant
erhöht oder "Anerkennungsprämien" an Manager ausgeschüttet
werden sollen. Denn in Düsseldorf stand nicht nur "die Gier der
Manager" vor Gericht, wie der DGB jetzt verkündet. Angeklagt war
auch die Willfährigkeit der Gewerkschaften. Gerade ihnen sollten die
Ausführungen der Richterin Koppenhöfer über das grenzenlos
opportunistische Handeln Klaus Zwickels und der IG Metall in den Ohren
klingen: Da gab die Gewerkschaft erstunkene und erlogene
Pressemitteilungen heraus, in denen ihr großer Vorsitzender klassenkämpferische
Töne spuckte. Bei Mannesmann segnete Zwickel hingegen auch noch die
absurdeste "Prämie" ab - und bat anschließend darum,
Protokolle so umzuformulieren, dass es nicht so auffällt. Solche
"Arbeitnehmervertreter" - und es wäre blauäugig zu
glauben, der Ex-IG-Metall-Chef sei ein Einzelfall - sind eine
Einladung zur Skrupellosigkeit. Die Frage nach der Rechtfertigung der Höhe von Managergehältern und -abfindungen ist mit dem Strafrecht nicht zu beantworten. Das ist eine Frage gesellschaftlicher Auseinandersetzung. Aber wen überkam nicht ein gewisses Gefühl der Genugtuung dabei, Ackermann, Esser & Co. ein halbes Jahr lang Woche für Woche auf der Anklagebank zu sehen statt in ihren noblen Vorstandszimmern? Auch deswegen war es gut, dass dieser Prozess überhaupt stattgefunden hat. |
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