12.11.2004 |
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Der frühere Viersener Müllunternehmer Hellmut Trienekens will nun doch nicht gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vorgehen. Das teilte das Kölner Landgericht gestern mit. Das Schreiben der Verteidiger, in dem sie die Revision gegen das Urteil der 7. Großen Strafkammer vom 17. September 2004 zurücknehmen, sei beim Gericht eingegangen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Trienekens hat nun drei Monate Zeit, die Bewährungsauflage zu erfüllen: Er muss zehn Millionen Euro an die Gerichtskasse zahlen. Welche gemeinnützige Einrichtung sich jetzt auf einen Geldsegen freuen darf, steht noch nicht fest: Die Kammer entscheidet erst nach Zahlungseingang. PAB |
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