In Köln
wird das Vorurteil widerlegt, Beamte würden nicht viel arbeiten. Sie
sind sogar äußerst aktiv - außerhalb ihres Dienstes: Jeder Achte
geht einer Nebentätigkeit nach. Weit mehr als bei der Stadt beschäftigte
Arbeiter oder Angestellte.
Wer
bislang geglaubt hat, im Kölner Rathaus gäbe es immer viel zu tun,
der wird nun eines Besseren belehrt. Denn zumindest die dort beschäftigten
Beamten scheinen keineswegs sonderlich ausgelastet zu sein.
"Nebenbei" gehen sich noch überdurchschnittlich häufig
anderen Jobs nach. Wie die taz erfuhr, hat immerhin jeder achte Kölner
Staatsdiener noch zusätzlich eine genehmigte Tätigkeit außerhalb
seines Dienstes. Zum Vergleich: Bei den Angestellten ist es nur jeder
15. und bei den Arbeitern sogar nur jeder 23. Erwerbstätige.
Dabei ist das
Sammelsurium verschiedener "Freizeitbeschäftigungen" der kölschen
Beamten ziemlich beeindruckend: Wer tagsüber bei der Stadt in der
Amtsstube sitzt, ist danach zum Beispiel als Taxifahrer, Fußballtrainer
oder Tupperware-Berater anzutreffen. Andere treten als kostümiertes
Maskottchen auf oder nehmen Wetten auf der Rennbahn an. Von der
Aushilfe im Sonnenstudio über bis hin zu Fleischereifachverkäufern
reicht das Spektrum. Aushilfsfahrer, Lagerarbeiter, orientalische Tänzer,
Yoga-Lehrer, Organisten, Chorleiter, Wachleute und sogar
Dessous-Berater findet man unter den Hinzuverdienern ebenfalls.
Freilich gehören zu den Nebenjobs auch solche, die Pflicht sind, wie
Testamentsvollstreckungen oder die gerichtlich angeordnete Betreuung
von Angehörigen.
Ein großes
Problem sieht die Stadtverwaltung inzwischen in der bisherigen
Genehmigungspraxis. Nebentätigkeiten von Beamten müssen grundsätzlich
auch bei der Kölner Stadtverwaltung genehmigt werden. Die Mitarbeiter
gingen damit aber offenbar recht großzügig um. Zum Teil wurden die
Jobs längst gemacht und erst nachträglich um Erlaubnis gebeten.
Trotzdem gab es unbekümmert Persilscheine von den Vorgesetzten.
Gerade bei
Beamten ist das ausschweifende Nebenverdienen indes kaum verständlich.
Denn für ihre Bezahlung gilt das "Alimentationsprinzip".
Das besagt, dass der Beamte kein Gehalt, sondern einen
"Unterhalt" vom Staat bekommt, damit er sich "mit
seiner ganzen Kraft" dem Staatsdienst zur Verfügung stellen
kann. Konkret bedeutet das auch, dass sein Einkommen so gestaltet sein
muss, dass der Beamte davon seine Lebensführung bestreiten kann. Ein
Hinzuverdienst schließt das Alimentationsprinzip eigentlich von
seiner Idee her aus.
Die Praxis
sieht jedoch nicht nur in Köln anders aus. Dabei gehen manche
Genehmigungen sogar noch unmittelbar auf Kosten der Stadt. Zum
Beispiel durfte der Mitarbeiter eines Kölner Museums nebenher Gemälde
und Skulpturen restaurieren. Für seine Tätigkeit nach Dienstschluss
nutzte der Mitarbeiter Material der Stadt. Weil das wohl nicht
verrechnet wurde, soll er die kommunale Kasse geschädigt haben, die
die Utensilien zahlen musste. Besonders dreist: Wenn er keine Ausgaben
für Material hatte, konnte er seine Dienste als Restaurator auf dem
freien Markt viel billiger anbieten als seine hauptberuflichen
Kollegen. Ausgerechnet als alimentierter Staatsdiener betrieb er damit
Preisdumping.
ZUM
WEITERLESEN: Von den beiden Autoren ist gerade im Campus Verlag das
Buch "Die Beamtenrepublik. Der Staat im Würgegriff seiner
Diener?" erschienen (276 Seiten, 21,90 Euro). |