15.04.2004

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  Grüne rütteln Grüne wach
Von Pascal Beucker und Frank Überall

Die Kölner Ratsgrünen sind unzufrieden mit Kerstin Müller, grüne Staatssekretärin im Auswärtigen Amt. Sie solle endlich die Ausschreibung für den Kölner Müllofen gemäß EU-Vorgabe überprüfen.Kerstin Müller

Kerstin Müller, grüne Staatsministerin im Auswärtigen Amt, bekommt Ärger mit ihrer Kölner Basis. In einem Brief an die Bundestagsabgeordnete, der der taz vorliegt, kritisiert der Vize-Chef der Grünen-Ratsfraktion in Köln, Jörg Frank, die Verzögerung einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Kölner Müllskandal (taz berichtete).

"Die EU-Kommission folgt in Teilen den Vorwürfen der BI, die übrigens in Deinem Wahlkreis liegt", schreibt Frank an seine Parteifreundin Müller. Bekanntlich hätten die Kölner Grünen bei der Bekämpfung des Baus der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Köln-Niehl und der Aufdeckung der Korruptions- und Spendenskandale im Zusammenhang mit der MVA immer an vorderster Front gestanden. Um so unverständlicher sei es daher für die Öffentlichkeit, wenn eine Regierung unter grüner Beteiligung offenbar die Mitwirkung an der Aufklärung verweigere oder zumindest aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschleppe.

Frank bittet in seinem Brief ausdrücklich darum, dass zügig eine qualifizierte Stellungnahme erfolge. Außerdem müsse "das inzwischen entstandene miserable Bild in der Öffentlichkeit durch geeignete Informationsarbeit korrigiert" werden. "Von Sozialdemokraten, die bis zur Halskrause in den Skandal verwickelt sind, wird nichts anderes erwartet", so Frank weiter: "Zu gut ist noch in Erinnerung, dass der Bundeskanzler im April 2002 den Skandal als Kölner Lokalposse herunterspielen wollte." Von Grünen erwarte die Öffentlichkeit hingegen anderes.

Die EU-Kommission hatte Ende 2003 ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil sie beim Bau der MVA und bei der Privatisierung der Kölner Müllabfuhr Verstöße gegen das Vergaberecht wittert. Eine erste Frist war bis Ende Januar gesetzt, sie wurde nun bis Ende April verlängert. Schlimmstenfalls droht Deutschland ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der auch Strafzahlungen verhängen könnte.


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