31.08.2004

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*   Granitzka wusste mehr
Von Pascal Beucker

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihre Vorwürfe gegen den früheren Leitenden Polizeidirektor Winrich Granitzka präzisiert. Danach soll der heutige CDU-Ratskandidat bereits am 23. August 2001 darüber informiert worden sein, dass der Tod eines 31-jährigen Mannes bei einem Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Kölner Polizei am 15. Juli 2001 möglicherweise keine Selbsttötung war. Das gehe aus Aufzeichnungen eines Polizeibeamten über den Ablauf und die Nachbereitung des Einsatzes hervor, die der Staatsanwaltschaft mittlerweile vorliegen. "Die Information hätte Granitzka der Staatsanwaltschaft weitergeben müssen, weil dadurch der Fall in einem anderen Licht erscheint", sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt, gestern der taz. Das tat er aber nicht.

Bei dem SEK-Einsatz vor drei Jahren kam ein Mann zu Tode, laut SEK-Darstellung schoss er sich selbst in den Kopf (taz berichtete). Der Fall kam als Selbsttötung zu den Akten. Nach inzwischen der Staatsanwaltschaft vorliegenden Dokumenten soll jedoch ein SEK-Beamter gegen das Gewehr des Mannes getreten und so den tödlichen Schuss ausgelöst haben. Wenn das stimme, "dann ginge es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung", betonte Appenrodt. Der inzwischen aus dem Polizeidienst ausgeschiedene Granitzka war seinerzeit vom Innenministerium in Düsseldorf mit der Überprüfung des Falles beauftragt worden, hatte jedoch keine Unregelmäßigkeiten feststellen können - oder wollen.


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