03.12.2005

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*   Nur Wienand muss noch bangen
Von Pascal Beucker 

Bundesgerichtshof weist die Revisionen im Kölner Müllskandal fast vollständig ab.

Der Kölner Müllskandalprozess muss nicht aufgerollt werden. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof in Leipzig. Während der BGH die Revisionen der Angeklagten vollständig verwarf, konnte die Staatsanwaltschaft wenigstens einen kleinen Teilerfolg verbuchen: Die Richter hoben den Freispruch von Karl Wienand vom Vorwurf der Steuerhinterziehung "aufgrund formeller Mängel" auf. Allerdings halte sie es für sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren gegen den Ex-SPD-Bundespolitiker angesichts seiner angegriffenen Gesundheit eingestellt werde, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Harms.

Wienand war vom Landgericht Köln wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung jedoch freigesprochen worden. Die Verurteilungen der Exmüllmanager Ulrich Eisermann und Sigfrid Michelfelder sowie der Freispruch für Kölns Ex-SPD-Ratsfraktionschef Norbert Rüther sind hingegen nun rechtskräftig.


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