21.09.2005 |
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Soldaten dürfen den Zapfen streichen |
Von Pascal Beucker |
Oberverwaltungsgericht
Münster lehnt die Beschwerde friedensbewegter Christen gegen den
"Großen Zapfenstreich" der Bundeswehr vor dem Kölner Dom
ab. Friedensgruppen rufen für heute zum Protest gegen das Militärspektakel
auf. Der
"Große Zapfenstreich", den die Bundeswehr heute in Köln
zelebrieren will, kann wie geplant stattfinden. Das entschied gestern
der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Er lehnte die
Beschwerde zweier friedensbewegter Christen aus Bonn ab, die sich
durch die Veranstaltung vor dem Kölner Dom in ihren religiösen Gefühlen
verletzt sehen. Nach
Ansicht des Gerichts würden die Beschwerdeführer nicht in ihrem
Grundrecht auf freie und ungestörte Religionsausübung verletzt, da
die Religionsfreiheit dem Einzelnen kein Recht darauf gewähre,
"von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und
religiösen Symbolen verschont zu bleiben". Insoweit sei
verfassungsrechtlich lediglich garantiert, dass niemand an religiösen
Handlungen teilnehmen müsse. Dem "Zapfenstreich" könne
jedoch ohne Weiteres aus dem Weg gegangen werden. In ihrer Beschwerde
hatten die beiden Pax Christi-Mitglieder demgegenüber argumentiert:
"Die Instrumentalisierung des Christentums durch die Bundeswehr,
deren Legitimation auf diese Weise bestärkt werden soll, und die
Indienstnahme christlicher Symbole und Traditionen verletzen unsere
religiösen Überzeugungen und Gefühle zutiefst." Inwieweit
die traditionelle Einbeziehung von christlicher Symbolik - wie beim
Befehl "Helm ab zum Gebet" und der instrumentellen
Darbietung des Kirchenlieds "Ich bete an die Macht der
Liebe" - mit der Pflicht des Staates zur religiös-weltanschaulichen
Neutralität vereinbar sei, sei "nicht
entscheidungserheblich" gewesen, befanden die Münsteraner
Richter. Deshalb habe es hierzu auch keiner Entscheidung bedurft. Mit
ihrem Beschluss bestätigten sie eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Köln. Der
"Große Zapfenstreich" ist Teil eines außergewöhnlichen
Militärspektakels, das die Kölner aus Anlass des 50-jährigen
Bestehens der Bundeswehr ausgerechnet am heutigen Weltfriedenstag der
Vereinten Nationen über sich ergehen lassen müssen. Eröffnet wird
der Kommissevent mit einem für zehn Uhr angesetzten "Gelöbnisgottesdienst"
im Dom. Danach haben sich ab etwa 12 Uhr 280 Rekruten aus Goslar und
Germersheim zum "feierlichen Gelöbnis" auf dem angrenzenden
Roncalliplatz zu versammeln, um ihren Diensteid abzulegen. Für 14 Uhr
ist ein einstündiges Platzkonzert mit dem Luftwaffenmusikkorps 3 aus
Münster vor dem Historischen Rathaus geplant, für 18 Uhr hat Oberbürgermeister
Fritz Schramma (CDU) zu einem Rathausempfang für Bundeswehr und
Ehrengäste geladen. Ab 20
Uhr steht dann auf dem Roncalliplatz der "Große
Zapfenstreich" mit Fackelträgern und musikalischen Genüssen wie
dem "Fliegermarsch" und "Des Großen Kurfürsten
Reitermarsch" als krönender Höhepunkt auf dem Programm. Etwa
1.300 Soldaten werden hierzu vor dem Dom aufmarschieren. Nach dem
Zweiten Weltkrieg wurde die Kölner Innenstadt erst einmal, 1964, von
einer derartigen Veranstaltung heimgesucht. Diesmal
hatten im Vorfeld PDS-Offene Liste, Grüne und die Wählerinitiative
"Gemeinsam gegen Sozialraub" im Kölner Rat versucht, die
militärischen Feierlichkeiten zu verhindern. Sie scheiterten
allerdings am Widerstand von CDU, SPD und FDP. Köln ist mit über
10.300 Soldaten und zivilen Mitarbeitern der größte
Bundeswehrstandort der Republik. Die Bundeswehr ist der drittgrößte
Arbeitgeber in der Domstadt. |
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