Gericht gibt RWE wegen Baggerbesetzung durch
Greenpeace Recht. Klimawandel kein Thema.
Michael
Günther gab sich alle Mühe. Mit drastischen Worten
beschwor der Greenpeace-Anwalt gestern vor dem Kölner
Oberlandesgericht (OLG) die Folgen des Klimawandels und prangerte den
Energieriesen RWE wegen seiner Beteiligung an der Erderwärmung
an. Doch es nützte nichts. Kühl beschied ihm der
Vorsitzende Richter Axel Jährig: "Wir reden hier über
den Bagger, mehr nicht."
Jenen Bagger hatten Aktivisten von Greenpeace aus Protest gegen den
Braunkohleabbau im Mai 2004 für mehrere Tage in der
Tagebaugrube von Hambach besetzt - und zudem rosa angemalt. Damit
hätte die Umweltorganisation "eine Grenzlinie
überschritten", befand Jährig. "Bei aller Hochachtung
vor Ihren Bestrebungen und Ihren Meinungen." Der Richter ließ
keinen Zweifel, dass das OLG das erstinstanzliche Urteil
bestätigen werde. Auf Antrag von RWE Power hatte das
Landgericht Aachen im März dieses Jahres Greenpeace zur
Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Außerdem untersagte es
den Umweltschützern, ohne Genehmigung die
Betriebsgelände von RWE Power zu betreten. Greenpeace legte
Berufung ein: Die Besetzung habe der "Abwendung einer
gegenwärtigen Gefahr" gedient - der Klimakatastrophe. Eine
solche "Nothilfe" sei rechtlich zulässig.
Dieser Auffassung wollte sich jedoch auch das OLG nicht
anschließen. Zum einen sei von dem Bagger keine "unmittelbare
Gefahr" ausgegangen und es habe sich nur um eine plakative
Demonstration gehandelt. Zum anderen gehöre das Klima zu den
"Gütern der Allgemeinheit", die auch nur von der Allgemeinheit
durch geregelte Verfahren zu schützen seien. Sein
endgültiges Urteil will das Gericht am 12. Oktober
fällen. Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid kündigte
an, dann in die nächste Instanz zu gehen.
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