25.01.2008

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NRZ

*   Raucherpause wird nachgearbeitet
Von Pascal Beucker 

RATHÄUSER. Seit die Zigarette aus öffentlichen Gebäuden verbannt wurde, müssen sich Freunde des Nikotins "ausstempeln".

AN RHEIN UND RUHR. Gemütlich mit den Kollegen auf dem Gang eine Zigarette rauchen: Zumindest im nordrhein-westfälischen Landtag gehören diese Zeiten der Vergangenheit an. Wer dort rauchen will, muss sich seit Beginn des Jahres unter eine Art Abzugshaube begeben, die den schädlichen Qualm sofort wegsaugt.

Grund für diese Einschränkung: Seit dem Jahreswechsel gilt in allen öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ein grundsätzliches Rauchverbot. Gesetzlich verordnet müssen Theater, Museen und Sporthallen seitdem ebenso qualmfrei bleiben wie Gerichte, Universitäten oder Behörden.

Doch was geschieht nun mit den Rauchern in den Verwaltungen? Während an Schulen das Qualmen gänzlich verboten ist, können in Behörden immerhin noch Raucherräume eingerichtet werden - verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu aber nicht. Ein paar Beispiele von Rhein und Ruhr.

In Essen sind die städtischen Gebäude schon seit April 2007 rauchfrei - eine Dienstvereinbarung von Verwaltung und Personalrat machte es möglich. Seitdem gibt es auch keine Raucherräume mehr. Wer zwischendurch trotzdem zur Zigarette greifen will, muss das Gebäude verlassen und sich vorher auszustempeln. "Diese Zeit müssen die Kollegen nacharbeiten", sagt Detlef Feige, Leiter des Essener Presse- und Kommunikationsamtes.

Eine in anderen Betrieben durchaus umstrittene Einstellung: Nach Beschwerden eines Betriebsrats verhandelte das Landesarbeitsgericht in Hamm im August 2004 über die Frage, ob Raucherpausen zur Arbeitszeit gezählt werden dürfen oder nicht. Dürfen sie, entschied das Gericht, denn: "Bei der Inanspruchnahme einer Raucherpause handelt es sich um eine Arbeitsunterbrechung privater Natur."

Auch Duisburg ist dem neuen Nichtraucher-Gesetz zuvorgekommen - mit einer "allgemeinen Dienstanweisung" im Sommer vergangenen Jahres. Seitdem gilt im Rathaus am Burgplatz ein umfassendes Rauchverbot. Wollen sich Mitarbeiter hier einen Glimmstängel anstecken, reicht es auch nicht, einfach nur vor die Tür zu gehen, berichtet Anja Huntgeburth vom städtischen Referat für Kommunikation. Denn es werde nicht gerne gesehen, wenn sich qualmende Beschäftigte unmittelbar vor dem Rathaus tummelten. Außerdem seien nur drei Rauchpausen am Tag erlaubt - unbezahlte: "Es muss aus- und eingestempelt werden", sagt Huntgeburth.

Eine solche Reglementierung der Pausenanzahl gibt es in Mülheim nicht. Ansonsten gilt auch in der Nachbarstadt an der Ruhr: "Jeder, der rauchen will, muss vor die Tür", sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Die Beschäftigten müssen sich ebenfalls für ihr "Qualm-Päuschen" ausbuchen. Eine Regelung mit Wirkung: "Viele Kollegen haben das Rauchen eingeschränkt", so Wiebels.

Kulant hält man's hingegen bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Weder werden hier Raucher in die Kälte geschickt, noch müssen sie ihr "Qualm-Päuschen" nacharbeiten. "Raucherräume sind vorhanden", sagt Bezirksregierungssprecher Bernhard Hamacher. "Bei uns gibt es noch immer ein freundliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern", so Hamacher.


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