12.03.2008

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taz

 Ärger für den "Teflontechnokraten"
Von Pascal Beucker 

Das Urteil zur Onlinedurchsuchung hat ein Nachspiel: Der Architekt des Gesetzes, NRW-Innenminister Wolf, wird zum Rücktritt aufgefordert. Doch der FDPler gibt sich trotzig.

Ingo WolfDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen hat jetzt auch ein Nachspiel im nordrhein-westfälischen Landtag. Am Donnerstag berät das Düsseldorfer Parlament über einen Antrag der Grünen, mit dem Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) zum Rücktritt aufgefordert werden soll.

Wolf müsse die politische Verantwortung für das Desaster übernehmen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in Karlsruhe erlitten habe, fordern die Grünen. "Er ist als Innenminister nicht mehr tragbar", sagte die grüne Landtagsfraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann zur taz. Sie wirft dem bundesweit einzigen freidemokratischen Innenminister "eine erschreckende Ignoranz gegenüber elementaren Grund- und Freiheitsrechten" vor.

Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelung im NRW-Verfassungsschutzgesetz, die die geheimdienstliche Ausspähung von Privatcomputern ermöglichen sollte, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter stellten Wolf ein vernichtendes Zeugnis aus: Das von ihm ausgearbeitete Gesetz sei handwerklich schlecht gemacht, nicht bestimmt genug, nicht verhältnismäßig. Schranken für Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung fehlten ebenso gänzlich wie der Vorbehalt einer richterlichen Anordnung, der bei einem schwerwiegenden Eingriff in Bürgerrechte notwendig ist.

Dass er Mist gebaut haben könnte, kann Wolf jedoch bis heute nicht erkennen. Mit ihrem Urteil hätten die Richter "verfassungsrechtliches Neuland" betreten, das sei nicht vorhersehbar gewesen, verkündete er trotzig. "Ein Grundrecht, das es bisher nicht gab, konnte natürlich auch der NRW-Gesetzgeber nicht kennen", meinte der einstige Jura-Repetitor von FDP-Chef Guido Westerwelle. Die Grüne Löhrmann hält dies für hanebüchen: "Mit seinen dreisten Ausflüchten demonstriert der Teflontechnokrat Wolf ein gefährliches Verfassungsverständnis."

Tatsächlich war die Karlsruher Klatsche absehbar. Nicht nur die rot-grüne Opposition hatte eindringlich gewarnt. Sogar ein Parteitag der nordrhein-westfälischen FDP sprach sich im Frühjahr vergangenen Jahres gegen das Vorhaben ihres eigenen Ministers aus. Mit verdeckten Online-Durchsuchungen würden "Kernpunkte liberaler Innen- und Rechtspolitik verletzt", beschloss die Rhein-Ruhr-FDP. Doch Wolf ignorierte den Beschluss. Dass mit dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum auch noch ein Parteifreund zu denjenigen gehörte, die vor das Verfassungsgericht zogen, veranlasste Wolf ebenfalls nicht zu einem Umdenken. Stattdessen lobte der ehemalige Oberstadtdirektor von Euskirchen sein Werk als das "modernste Sicherheitsgesetz" in der Bundesrepublik. "Das ist ein absoluter Quantensprung", tönte Wolf seinerzeit im Landtag.

Trotz des Debakels wird der angeschlagene Minister wohl in seinem Amt bleiben: Den Post-Möllemann-Liberalen in NRW fehlt es an personellen Alternativen. So hält die schwarz-gelbe Koalition trotz heftigen Murrens hinter den Kulissen an Wolf fest. Wie es nun mit dem NRW-Verfassungsschutzgesetz weitergeht, ist indes unklar. Wolf will zunächst die Karlsruher Entscheidung "sorgfältig auswerten", um sich bei der Überarbeitung des Gesetzes "daran zu orientieren".

Im Gegensatz zu den Grünen hat die SPD bereits ihre Bereitschaft signalisiert, an einer "verfassungsmäßig sauberen Regelung" mitzuwirken. "Wir haben uns stets offen gezeigt, Online-Durchsuchungen unter sehr engen verfassungsrechtlichen Grenzen zu ermöglichen", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Karsten Rudolph. Die Kritik seiner Partei habe sich nur gegen die dilettantische Umsetzung des Innenministers gerichtet. Wolf droht allerdings weiteres Ungemach: Die Landtagsopposition beklagt auch im neuen Polizeigesetz verfassungswidrige Befugnisse etwa für verdeckte Ermittlungen. SPD und Grüne haben deshalb den Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster angerufen.


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