11.04.2008 |
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Auch Baskenmütze ist ein Kopftuch |
Von Pascal Beucker |
Auch eine Baskenmütze hilft nicht gegen das Kopftuchverbot an NRW-Schulen. Das ständige Tragen einer Mütze, die das gesamte Kopfhaar und die Ohren verdecke, könne von Schülern als "Symbol einer religiösen Bekundung" verstanden werden und sei damit unzulässig, entschied gestern das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Gericht wies damit die Berufung einer Sozialpädagogin muslimischen Glaubens zurück. Um die Schüler vor Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen. Bis zu dem Mitte 2006 in Kraft
getretenen Kopftuchverbot hatte die 36-Jährige jahrelang ein
Kopftuch getragen. Als das nicht mehr möglich war, zeigte sich die
Muslima, die an einer Düsseldorfer Gesamtschule unterrichtet,
kreativ und griff zur Baskenmütze. Damit handelte sie sich eine
Abmahnung ein. Denn die Bezirksregierung wertete das einstige
Markenzeichen Che Guevaras als eine ebenfalls nicht erlaubte
"kopftuchähnliche Kopfbedeckung". Nach der ersten Instanz schloss
sich jetzt auch das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht dieser
Auffassung an. Die Abmahnung sei berechtigt gewesen. Einen vorher
unterbreiteten Vergleichsvorschlag, die Mütze durch eine
Echthaarperücke zu ersetzen, hatte die Frau abgelehnt. Ihr
Rechtsanwalt kündigte Revision an |
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