11.04.2008

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taz

* Auch Baskenmütze ist ein Kopftuch
Von Pascal Beucker 

Auch eine Baskenmütze hilft nicht gegen das Kopftuchverbot an NRW-Schulen. Das ständige Tragen einer Mütze, die das gesamte Kopfhaar und die Ohren verdecke, könne von Schülern als "Symbol einer religiösen Bekundung" verstanden werden und sei damit unzulässig, entschied gestern das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Das Gericht wies damit die Berufung einer Sozialpädagogin muslimischen Glaubens zurück. Um die Schüler vor Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen.

Bis zu dem Mitte 2006 in Kraft getretenen Kopftuchverbot hatte die 36-Jährige jahrelang ein Kopftuch getragen. Als das nicht mehr möglich war, zeigte sich die Muslima, die an einer Düsseldorfer Gesamtschule unterrichtet, kreativ und griff zur Baskenmütze. Damit handelte sie sich eine Abmahnung ein. Denn die Bezirksregierung wertete das einstige Markenzeichen Che Guevaras als eine ebenfalls nicht erlaubte "kopftuchähnliche Kopfbedeckung". Nach der ersten Instanz schloss sich jetzt auch das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht dieser Auffassung an. Die Abmahnung sei berechtigt gewesen. Einen vorher unterbreiteten Vergleichsvorschlag, die Mütze durch eine Echthaarperücke zu ersetzen, hatte die Frau abgelehnt. Ihr Rechtsanwalt kündigte Revision an.


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