![]() 10.01.2009 |
Startseite NRZ |
![]() |
Von Pascal Beucker |
KÖLN. „Der
Baader-Meinhof-Komplex" muss nicht umgeschnitten werden. Das
Landgericht Köln wies gestern den Antrag von Ignes Ponto auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung gegen den Kino-Hit zurück. Die Witwe
des früheren Dresdner-Bank-Chefs Jürgen Ponto hatte sich in ihren
Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt, weil die Darstellung der
Ermordung ihres Mannes durch die RAF nicht dem tatsächlichen
Geschehen entspricht. Das Gericht sieht jedoch die Szene durch das
Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt. Ignes Ponto war vor Gericht gezogen, weil sie es nicht hinnehmen wollte, nach über dreißig Jahren mit einer fehlerhaften Darstellung der Ermordung ihres Mannes konfrontiert zu werden – zumal „Der Baader-Meinhof-Komplex" den Anspruch größtmöglicher historischer Authentizität erhebe. Aus Protest gegen den öffentlich geförderten Film hatte sie 2008 ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. "Besonders herausragendes Ereignis der Zeitgeschichte" Doch die 28. Zivilkammer folgte dem Ansinnen der Klägerin nicht. Die damaligen Ereignisse einschließlich der Ermordung Pontos am 30. Juli 1977 stellten, so die Richter, „ein besonderes herausragendes Ereignis der Zeitgeschichte" dar. Bei dessen filmischer Darstellung sei die fragliche Szene derart „in den Gesamtorganismus des Filmes eingebettet", dass das Persönliche und Private der Klägerin und ihres Ehemannes hinter der Filmfigur zurücktrete. Letztlich sei „für den Zuschauer deutlich erkennbar, dass der Film keine Abbildung der Realität anstrebt". |
© Pascal Beucker. Alle Rechte an Inhalt, Gestaltung, Fotos liegen bei dem Autoren. Direkte und indirekte Kopien, sowie die Verwendung von Text und Bild nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Autoren. |