14.03.2009

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* Notfallpläne für den Krisenfall
Von Pascal Beucker

Mit schriftlichen Handlungsanweisungen und Informationsveranstaltungen, mit schulinternen Krisenteams und festen Ansprechpartnern bei der Polizei versuchen Schulen für Amokläufe gerüstet zu sein. So war offenbar auch die Leitung der Albertville-Realschule in Winnenden zumindest theoretisch auf den Ernstfall vorbereitet: Mit einer verschlüsselten Durchsage über die Lautsprecheranlage warnte sie vor dem Amokläufer Tim K. Solche Durchsagen sind Bestandteil von Notfallplänen, die seit dem Amoklauf von Emsdetten für Schulleitungen und Lehrkräfte erarbeitet wurden.

Ein Beispiel dafür ist der Leitfaden zur Krisenprävention und -bewältigung, den das nordrhein-westfälische Schulministerium ein Jahr nach der Katastrophe von Emsdetten an die Schulleitungen des Landes verschickte. Die der taz vorliegende Handreichung, die den Titel "Hinsehen und Handeln" trägt, basiert auf entsprechenden Notfallplänen des Landes Berlin. Der 117-seitige Ordner "soll helfen, plötzlichen und unvorhersehbaren Anforderungen und Belastungen dadurch eher gerecht zu werden, dass im Vorfeld Handlungsmöglichkeiten erkannt und diskutiert worden sind", heißt es im Vorwort.

Unterteilt ist der Notfallordner in drei farblich gekennzeichnete Gefährdungsgrade. Das grüne Kapitel reicht von Rangeleien und kleineren Schlägereien bis zu Selbsttötungsgedanken, das gelbe Kapitel von Mobbing über sexuelle Übergriffe bis zur Androhung eines Amoklaufes. Das rote Kapitel enthält Regieanweisungen für die besonders extremen Fälle: Amoklauf, Totschlag, Mord, Drohung mit Sprengsätzen, Schusswaffengebrauch, Geiselnahme, Brandfall, Suizid oder Tod in der Schule.

In einem einleitenden Text heißt es: "Jede Schule muss damit rechnen, zum Ziel eines Anschlags zu werden." Das Ministerium empfiehlt, Krisenmanagement-Teams an den Schulen einzurichten und sich regelmäßig mit den örtlichen Schulpsychologen, der Polizei und der Feuerwehr auszutauschen.

Bei Amokläufen sollten Schulen einen Sechs-Stufen-Plan verfolgen. Als Sofortreaktion sollte die Polizei über die Notrufnummer 110 informiert werden. Schüler und Lehrer sollten laut Anweisungen des Plans fliehen, soweit das möglich ist. Geht das nicht, empfiehlt das Papier, die Flure zu räumen und die Klassenräume von innen zu verbarrikadieren. Die Schüler sollten über Lautsprecherdurchsagen auf die Gefahr hingewiesen werden und in Deckung gehen. Der Plan enthält auch Hinweise, wie Erste Hilfe geleistet werden soll und wie die Nachsorge eines traumatisierenden Ereignisses organisiert werden könnte.

Für Aufregung sorgt allerdings, dass der Leitfaden in diesem Zusammenhang auch vorformulierte Todesanzeigen enthält. So heißt es unter dem Titel "Tod einer Lehrkraft" auf Seite 112: "Tief erschüttert mussten wir den tragischen Tod unseres lieben Kollegen (Name) zur Kenntnis nehmen." Auch vorgefertigte Medienschelte umfasst der Notfallordner. So ist in einem Formulierungsvorschlag für ein "Info an Eltern und Schüler" zu lesen: "Einige von Ihnen, die hier in … waren, konnten erleben, wie gnadenlos man den Medien ausgesetzt ist, noch ehe man die Chance einer anfänglichen Begreifbarkeit hat. Sensation und Vermarktung stehen tiefe Trauer, fassungslose Fragen und Nöte von uns Betroffenen gegenüber."


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