14.04.2009

Startseite
taz

*  "Pro Köln" scheitert vor Verwaltungsgericht
Von Pascal Beucker

Die rechtsextreme „Bürgerbewegung Pro Köln“ darf ihren für den 9. Mai geplanten „Anti-Islamisierungskongress“ nicht auf dem Roncalliplatz neben dem Kölner Dom abhalten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Mit ihrem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss wiesen die Richter den Antrag der vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigung gegen eine entsprechende Auflage des Polizeipräsidiums Köln ab.

Dem Sicherheitskonzept der Polizei liege eine sachgerechte Abwägung zwischen dem Demonstrationsrecht des Veranstalters und den Rechten unbeteiligter Dritter zugrunde, befand das Gericht. Zum Schutz der Veranstaltung seien umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die die Kölner Innenstadt weitgehend lahmlegen würden. Insbesondere sei zu befürchten, dass der in unmittelbarer Nähe des Roncalliplatzes gelegene Hauptbahnhof stillgelegt werden müsse. Dies jedoch würde unabsehbare Auswirkungen für den deutschen und europäischen Bahnverkehr nach sich ziehen. Ferner könnte der ungehinderte Zugang zum Dom für Gottesdienstbesucher nicht mehr gewährleistet werden.

Ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen seien auf dem von der Polizei angewiesenen Barmer Platz in Deutz nicht zu befürchten. Der Platz auf der anderen Rheinseite sei gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit PKW zu erreichen. Außerdem könne dort der Zugang der Teilnehmer zur Veranstaltung bei den zu erwartenden Gegendemonstrationen erheblich besser gesichert werden als im Innenstadtbereich. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann „Pro Köln“ innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.


© Pascal Beucker. Alle Rechte an Inhalt, Gestaltung, Fotos liegen bei dem Autoren. Direkte und indirekte Kopien, sowie die Verwendung von Text und Bild nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Autoren.