Hannelore Kraft ist im Kölner
Landgericht erschienen. "Es geht um meine Ehre", sagt die
Landesvorsitzende der NRW-SPD beim juristischen Showdown mit der
politischen Konkurrenz. Es geht um eine vom CDU-Landesverband
produzierte Postkarte. "Kraftilantis Lebenslauf-Lüge" steht darauf.
Das will Kraft nicht hinnehmen, sieht ihre Integrität infrage
gestellt.
Sie hat auf Unterlassung geklagt.
Hintergrund ist eine Retusche im Lebenslauf auf ihrer persönlichen
Homepage. Bevor Kraft als Landesministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten ins Clement-Kabinett kam, arbeitete sie als
Beraterin und Projektleiterin beim Zentrum für Innovation und
Technik NRW. Ihre frühere berufliche Tätigkeit für die Zenit GmbH
ist kein Geheimnis. Der Hinweis darauf findet sich sowohl auf der
Homepage des Landtags, der SPD-Landtagsfraktion als auch der
NRW-SPD. Bis vor Kurzem stand er auch noch auf Krafts eigenem
Internetauftritt. Doch dort fehlt er mittlerweile. Aufgefallen war
die Streichung dem Journalisten David Schraven.
Anstelle der weggefallenen Angabe
würden Krafts Hobbys aufgeführt: "Spiel, Sport und Spaß mit Mann,
Sohn und Hund; Essen und Klönen mit Freunden", schrieb er in seinem
Weblog "Ruhrbarone". Spitz spekulierte Schraven, der Hinweis könne
möglicherweise wegen einer möglichen Verwicklung des Unternehmens in
einen 2007 aufgedeckten Förderskandal getilgt worden sein. Die
Vorlage griff die Düsseldorfer CDU-Zentrale umgehend auf. Seit
Monaten attackiert Landesgeneralsekretär Hendrik Wüst Kraft immer
heftiger. Da kam ihm "Kraftilantis Lebenslauf-Lüge" gerade gelegen,
und er ließ die jetzt beanstandeten Postkarten drucken.
"Warum haben Sie den Hinweis auf die
Zenit GmbH einfach gelöscht?", wird auf deren Rückseite gefragt.
"Liegt es vielleicht daran, dass die Zenit GmbH in einen großen
Förderskandal verwickelt war und auch Ihre Rolle dabei kritisch
hinterfragt wird?" Für Kraft eine empörende Unterstellung, die ihr
Anwalt als "Hirngespenst" bezeichnete: Nie sei Kraft in einen
Skandal verwickelt gewesen. Bei der mündlichen Verhandlung am
Mittwoch untersagte die Pressekammer des Landgerichts der CDU, Kraft
in einen Zusammenhang mit dem angeblichen Förderskandal zu bringen.
Es handle sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Den Begriff
"Kraftilantis Lebenslauf-Lüge" hingegen wertete die Kammer als
zulässige Meinungsäußerung im Wahlkampf. Damit hat Kraft zwar einen
juristischen Teilsieg errungen, politisch allerdings hat sie
verloren. Denn mit ihrer Klage hat sie der CDU-Kampagne ungeahnte
Publizität verschafft.
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