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18.02.2010 |
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| Von Pascal Beucker |
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TERRORISMUS Die Verteidiger der "Sauerland-Gruppe" fordern für den jüngsten Angeklagten weniger als zehn Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft will ihn für 13 Jahre hinter Gitter bringen. Bernd Rosenkranz ist
ein erfahrener Strafverteidiger. Schon vielen Terrorismusprozessen
hat der Hamburger Rechtsanwalt beigewohnt. Aber so dämlich wie die
sogenannte Sauerland-Gruppe, daran ließ er in seinem Plädoyer vor
dem Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch keinen Zweifel, hat
sich noch keiner seiner Mandanten angestellt. Mit ihrem
„Spontidenken“ hätten der von ihm vertretene Daniel Martin Schneider
und die drei Mitangeklagten bei ihren bombigen Planungen so gut wie
alles falsch gemacht. Rund eine Stunde
lang führte Rosenkranz in allen Details aus, dass der Terrorismus in
Deutschland auch nicht mehr das ist, was er einmal war. Sein Fazit:
Anders als von der Bundesanwaltschaft dargestellt, seien die
verhinderten Dschihadisten „mitnichten“ eine mit der RAF
vergleichbar gefährliche Truppe gewesen. Von der Professionalität,
mit der beispielsweise das Attentat auf Deutsche Bank-Chef Alfred
Herrhausen 1989 ausgeführt worden sei, „waren die Angeklagten
meilenweit entfernt“. Für Rosenkranz ein Grund für eine
Strafreduzierung: „Unprofessionalität und Dilettantismus schützen
zwar vor Strafe nicht“, argumentierte er, „können aber Strafe
mildern“. Die
Bundesanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Schneider. Sie wirft
dem 24-Jährigen - wie auch den mit ihm im September 2007 im
sauerländischen Mebach-Oberschledorn festgenommenen Fritz Gelowicz
und Adem Yilmaz - die Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung, die Vorbereitung eines
Sprengstoffverbrechens und die Verabredung zum vielfachen Mord vor.
Da Schneider bei seiner Festnahme einem BKA-Beamten die Dienstwaffe
entrissen und daraus einen Schuss abgefeuert haben soll, legt ihm
die Anklage zudem noch versuchten Mord und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte zur Last. Die Taten Schneiders
seien die Folge einer „massiven Adoleszenzkrise“, sagte sein zweiter
Verteidiger Johannes Pausch. Seines Erachtens sollte sein Mandant
nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden: „Er ist ein
Heranwachsender, ein Suchender.“ Inzwischen sei der tiefgläubige
junge Muslim auf einem guten Weg: „Er scheint den Kompass gefunden
zu haben.“ Pausch als auch Rosenkranz betonten, dass alle
Angeklagten umfassende Geständnisse abgelegt hätten, die „zu einem
erheblichen Strafrabatt führen müssen“. Daher beantragten sie,
„unter einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren zu bleiben“. Bereits in der
vergangenen Woche hatten die Verteidiger von Gelowicz und Yilmaz
ebenfalls für ein deutlich geringeres Strafmaß plädiert, als von der
Anklage beantragt. Der Einblick, den Gelowicz mit seinem Geständnis
in die Welt des Dschihadismus gegeben habe, sei als „überragend“
anzusehen, betonte sein Anwalt Hannes Linke. Der 30-Jährige habe
sowohl die Strukturen der Islamischen Jihad Union (IJU) beschrieben
als auch die Hintermänner benannt. „Derart werthaltiges
Insiderwissen zur RAF, zur ETA, IRA oder PKK hätten Sie mit Kusshand
genommen“, sagte Linke in Richtung von Bundesanwalt Brinkmann. Vor
diesem Hintergrund und auch im Vergleich zu den Verurteilungen in
den Verfahren um die deutschen Ableger der islamistischen
Terrorgruppen Ansar-al-Islam und al-Tawhid seien die von der Anklage
geforderten zwölfeinhalb Jahre Haft für Gelowicz eindeutig zu hoch.
Linke bat um „die Verhängung einer wirklich angemessenen Strafe, ich
beantrage einstellig". Auch Ricarda Lang,
die Anwältin von Yilmaz, forderte eine Strafe „weit unter den
Vorstellungen der Vertreter des Generalbundesanwalts“, die für den
31-Jährigen elfeinhalb Jahre Haft verlangen. Sein Geständnis sei
nicht nur das „authentischste und glaubhafteste“ gewesen, Yilmaz sei
zudem die „treibende Kraft“ gewesen, die den Weg zu den umfassenden
Aussagen aller Angeklagten geebnet habe. Mit seinem Urteil könne der
Senat ein Zeichen setzen dafür, „dass die Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden sich spürbar auszahlt“. Als Letzte haben am heutigen Donnerstag die Verteidiger des vierten Angeklagten Attila Selek das Wort. Wegen Unterstützung der IJU fordert die Bundesanwaltschaft für ihn eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Urteilsverkündung ist für den 4. März geplant. |
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