DUISBURG Der heftig kritisierte
Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) wird wohl abtreten müssen.
Doch ein kompliziertes Abwahlverfahren soll dem 55-Jährigen
Altersbezüge und Übergangsgeld sichern.
Das
Ende von Adolf Sauerland (CDU) an der Duisburger Stadtspitze rückt
näher. Nach der FDP will jetzt wohl auch die SPD den von der
Linkspartei initiierten Abwahlantrag unterstützen. Damit wäre die
für die Antragsstellung notwendige Mehrheit im Stadtrat erreicht.
Unterschreibt die Hälfte der Ratsmitglieder den Antrag, kann sich
frühestens zwei Wochen später der Duisburger Rat mit ihm befassen.
Der Linkspartei-Fraktionsvorsitzende Hermann Dierkes geht von einer
Sondersitzung im September aus, in der das komplizierte
Abwahlverfahren eingeleitet werden kann.
Um den
rücktrittsrenitenten Oberbürgermeister aus dem Amt zu befördern, ist
eine Zweidrittelmehrheit von 50 Stimmen im 75 Köpfe zählenden Rat
nötig. Die ist abhängig von der CDU, die über eine Sperrminorität an
Mandaten verfügt. Wie es heißt, soll sich Sauerland jedoch seiner
Abwahl nicht widersetzen wollen. Falls der Beschluss zustande kommt,
müssen anschließend die Bürger über die Zukunft Sauerlands abstimmen
- wenn er nicht eine Woche nach der Ratsentscheidung schriftlich auf
sein Amt verzichtet. Mit diesem "Verzicht" würde laut
NRW-Gemeindeordnung "die Abwahl als erfolgt" gelten. Es handelte
sich also formal nicht um einen Rücktritt. Der Unterschied ist
wichtig - und dürfte auch der entscheidende Grund sein, warum
Sauerland trotz des großen Drucks von allen Seiten nicht bereits
aufgegeben hat. Denn eine freiwillige Amtsniederlegung käme dem
55-Jährigen teuer zu stehen.
Oberbürgermeister sind "Wahlbeamte in einem Beamtenverhältnis auf
Zeit". Ein "Rücktritt" Sauerlands würde daher bedeuten, seine
Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu beantragen. Richten müsste er sein Schreiben an
die neue Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne). Auf
seinen eigenen Antrag hin dürfte diese ihn allerdings aufgrund
seines zu jungen Alters nur im Falle einer amtlich bescheinigten
Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Wenn er um seine
Entlassung nachsuchte, verlöre er das ihm ansonsten zustehende
Übergangsgeld - bis 2015 immerhin 71 Prozent seiner letzten Bezüge
als OB.
Nach
Auffassung des Haushaltsexperten des Bundes der Steuerzahler NRW,
Heiner Cloesges, steht für Sauerland noch mehr auf dem Spiel: "Er
verliert dann nicht nur die Beamtenpension als Verwaltungschef,
sondern auch seine Altersbezüge als ehemaliger Berufsschullehrer."
Der frühere Oberstudienrat würde lediglich in der gesetzlichen
Rentenversicherung nachversichert. Allerdings besteht nach Ansicht
von Juristen auch die Möglichkeit, das Wahlamt abzugeben, ohne die
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Davon geht auch
Ralf Bergendahl vom Deutschen Beamtenbund NRW aus: "Er kann immer
noch in den Schuldienst zurückkehren, sofern ihm keine große
Verfehlung im Amt nachgewiesen wird.“
Als
B-10-Beamter bezieht Sauerland derzeit ein Grundgehalt von 10.709,29
Euro plus Zulagen. Hinzukommen noch Nebeneinkünfte. 2009 lagen sie
laut einer Mitteilungsvorlage für den Rat bei 16.100 Euro im Jahr.
Außerdem hält Sauerland noch rund 50 zum Teil gut dotierte Mandate
in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und
Vereinen.