Die Berichterstattung über
Rechtsextremismus ist sein Spezialgebiet. Ist Kai Budler deshalb ins
Visier der Verfassungsschützer geraten? Der journalist sprach mit
dem Redakteur vom StadtRadio Göttingen.
Wie haben Sie herausgefunden, dass
der niedersächsische Verfassungsschutz Informationen über Sie
sammelt?
Kai Budler: Ausgangspunkt war
das von der taz öffentlich gemachte sogenannte Handygate in Sachsen.
Während der Proteste gegen einen Nazi-Aufmarsch in Dresden hatten
die dortigen Polizeibehörden Mitte Februar in großem Maßstab
Funkmastendaten mitgeschnitten, um Daten von Handys abzufangen – von
Demonstranten ebenso wie von Politikern, Anwälten und auch von
Journalisten. Da ich über die Proteste vor Ort berichtet hatte,
wollte ich wissen, ob auch etwas über mich gespeichert wurde und
habe deswegen über meinen Anwalt ein Auskunftsersuchen gestellt.
Was für eine Antwort bekamen Sie?
Kai Budler: Das
Landeskriminalamt Sachsen ließ mich wissen, es könne noch keine
Auskunft geben, weil noch Ermittlungen im Zusammenhang mit den
Anti-Nazi-Protesten liefen. Das von mir ebenfalls angefragte LKA
Niedersachsen wie auch das BKA und die Polizeidirektion Göttingen
teilten mir mit, dass über mich nichts vorliege. Anders sah das
jedoch beim niedersächsischen Verfassungsschutz aus. Von dort wurden
mir sechs über mich gespeicherte "Erkenntnisse" präsentiert.
Außerdem gab es die Mitteilung, dass über mich ein Sperrvermerk
vorliege.
Was heißt das?
Kai Budler: Das bedeutet, dass
der Verfassungsschutz noch weitere Erkenntnisse über angebliche
linksextremistische Aktivitäten gesammelt hat, die er aber nicht
rausgeben will.
Können Sie sich das erklären?
Kai Budler: Nein. Die mir
bislang präsentierten Erkenntnisse drehen sich jedenfalls
ausschließlich um meine berufliche Tätigkeit als Journalist.
Vermerkt sind mehrere Demonstrationen, bei denen ich nicht als
Teilnehmer, sondern ausschließlich im Auftrag meines Arbeitgebers
als Berichterstatter anwesend war. Auch gibt es einen Eintrag, dass
ich seit dem Jahr 2000 beim StadtRadio Göttingen angestellt bin. Was
daran verfassungsschutzrelevant sein könnte, erschließt sich mir
nicht.
Haben Sie eine Ahnung, was für
Erkenntnisse sich hinter dem Sperrvermerk verbergen?
Kai Budler: Um das zu erfahren,
habe ich über meinen Anwalt den Landesdatenschutzbeauftragten von
Niedersachsen eingeschaltet. Außerdem haben wir eine Klage beim
Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht, um Einsicht zu erhalten in
die vermeintlichen Erkenntnisse. Wir wollen auch gerichtlich die
Rechtswidrigkeit der Beobachtung feststellen lassen. Darüber hinaus
haben wir beim Verfassungsschutz Löschanträge gestellt. Das Vorgehen
des Verfassungsschutzes halte ich für unzulässig. Denn weitergedacht
folgt daraus: Wenn ich weiter über Demonstrationen berichte, wie es
zu meinem Beruf als Journalist nun einmal gehört, muss ich
befürchten, dass parallel dazu die Akte, die der Verfassungsschutz
über mich führt, immer dicker und immer länger wird. Das kann nicht
sein.
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