30.07.2011

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taz

 Union will sich die NPD sparen
Von Pascal Beucker und Sebastian Erb

EXTREMISMUS Niedersachsens Innenminister Schünemann möchte der NPD den Geldhahn zudrehen und so die rechtsextreme Szene schwächen. Das ist schwieriger, als er denkt.

Die Anschläge von Norwegen haben die Debatte über den richtigen Umgang mit der rechtsextremen NPD neu entfacht. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) widersprach Forderungen aus der SPD und der Linkspartei nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren. "Die Hürden sind zu groß", sagte ein Sprecher Schünemanns der taz. Ein "erfolgversprechenderer Weg" sei, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschneiden.

"Wir müssen der NPD den staatlichen Geldhahn zudrehen", hatte Schünemann zuvor der Neuen Osnabrücker Zeitung gesagt. Damit werde die gesamte rechtsextreme Szene in Deutschland "erheblich" geschwächt, prophezeite der Minister.

Die Idee ist nicht neu. Bereits im Jahr 2008 hat Schünemann, der auch Sprecher der Unionsinnenminister ist, ein entsprechendes Gutachten bei dem Hannoveraner Staatsrechtler Volker Epping in Auftrag gegeben. Der Professor sollte klären, unter welchen Voraussetzungen der NPD staatliche Zuschüsse vorenthalten werden können.

Volker schlug eine Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes vor. Er vertrat die Auffassung, dass die Chancengleichheit der Parteien nicht der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes unterliege. Daher seien unter Berufung auf das Prinzip der "wehrhaften Demokratie" Gesetzesänderungen möglich, die es erlaubten, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Parteienfinanzierung zu verwehren. Die Hürden seien niedriger als für ein Parteiverbot.

"Die Verfassung sieht eine wehrhafte Demokratie vor, die nicht auch noch ihre Feinde durch Steuergelder alimentiert", so Schünemann damals. Seitdem befassen sich die Minister mit dem Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung.

Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) sitzt derzeit der Innenministerkonferenz vor. Wie der aktuelle Stand der Beratungen ist und warum sich in all den Jahren augenscheinlich nichts getan hat, dazu will er sich auf taz-Anfrage nicht äußern. Über seinen Sprecher lässt er lediglich Folgendes mitteilen: Man müsse alles erwägen und diskutieren, was dazu beiträgt, die NPD zu schwächen. Er verweist allerdings auf die "hohen verfassungsrechtlichen Hürden", die auch einem Geldentzug entgegenstünden.

Schließlich müsste das Grundgesetz so geändert werden, dass es erlaubt, dass eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei nicht mehr dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegt. Der Parteienrechtler Martin Morlock hält eine Verfassungsänderung wegen der NPD nicht nur für schwierig, sondern auch für bedenklich. "Es ist kein guter Stil, wegen einer einzigen Partei das Grundgesetz zu ändern", sagt der Professor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf der taz. "So geht man nicht mit der Verfassung um."

Nicht einmal die CDU-Innenminister sind sich offenbar einig, wie mit der NPD umgegangen werden sollte. Holger Stahlknecht aus Sachsen-Anhalt etwa will der NPD nicht den Geldhahn zudrehen, sondern sie verbieten. Das hatte er bereits im Frühjahr angekündigt. Ein neu geschaffenes Referat in seinem Haus prüfe zurzeit "ergebnisoffen" ein neues NPD-Verbotsverfahren, wie es im Ministerium heißt.

Man habe zudem die anderen Innenminister zu einer offenen, parteiübergreifenden Länderarbeitsgruppe eingeladen. Die Erfolgsaussichten dürften gering sein: Über die Parteigrenzen hinweg stehen etliche Innenminister einem erneuten Anlauf zu einem NPD-Verbot kritisch gegenüber. Im Jahr 2003 war das Verbot gescheitert, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungspositionen der NPD tätig waren.

Sollte die NPD kein Geld mehr vom Staat bekommen, träfe es sie hart. Laut ihrem jüngsten Rechenschaftsbericht hat die rechtsextreme Partei 2009 rund 1,19 Millionen Euro staatliche Mittel erhalten. Dennoch schloss sie das Jahr 2009 mit einem Minus von fast 2 Millionen Euro ab.

Die Finanznöte dürften sich noch verschlimmern. Im Mai hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die NPD rund 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen muss. Der Grund: Sie hatte für 2007 unter anderem zu geringe Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen angegeben.


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