29.12.2011

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taz

 Anhaltender Klärungsbedarf
Kommentar von Pascal Beucker zur Haftbeschwerde im Fall Beate Zschäpe

Auf den ersten Blick wirkt die Haftbeschwerde der Verteidiger von Beate Zschäpe absurd. Dass eine Frau, der die Beteiligung an neun Morden und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, aus der Untersuchungshaft entlassen werden könnte, erscheint völlig abwegig. Dass ihre Anwälte es trotzdem versuchen, ist legitim - ebenso wie der Versuch, die als "Nazi-Braut" titulierte Zschäpe in einem etwas menschlicheren Licht erscheinen zu lassen. Jeder hat das Recht auf eine bestmögliche Verteidigung. Und auf zumutbare Haftbedingungen. Eine Zelle, in der Tag und Nacht das Licht brennt, gehört nicht dazu.

Die Haftbeschwerde verweist allerdings auf die Schwierigkeiten der Bundesanwaltschaft, Zschäpe auch nachzuweisen, was ihr vorgeworfen wird. Wie es heißt, soll selbst das Bundesinnenministerium inzwischen davon ausgehen, dass sich möglicherweise letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lässt. Falls es so kommen sollte, wäre das ein weiterer Höhepunkt in der schier endlosen Skandalchronik im Zusammenhang mit der Zwickauer Rechtsterroristenzelle. Verwundern würde es nicht: Wer stets in die falsche Richtung ermittelt hat, wie es die Ermittlungsbehörden getan haben, der hat es nicht leicht, jetzt noch die richtigen Spuren zu finden. Für die Angehörigen der Ermordeten wäre das ein weiterer schwerer Schlag.

Aussicht auf Erfolg dürfte die Haftbeschwerde nicht haben, schließlich bleibt die ihr angelastete schwere Brandstiftung - und die Tatsache, dass Zschäpe über ein Jahrzehnt im Untergrund lebte. Die Beschwerde zeigt aber auch, wie viel Aufklärungsbedarf noch besteht - gerade im Hinblick auf das Versagen der Behörden im Kampf gegen den militanten Neonazismus.


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