16.08.2012

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taz

 Stramme Rechtfertigung
Kommentar von Pascal Beucker zur Selbstverteidigung eines angeklagten Ex-Managers

Was immer deutschen Managern vorgeworfen werden kann, mangelndes Selbstbewusstsein gehört nicht dazu. Erstaunlich ist schon, wie Ex-MAN-Konzernvorstand Anton Weinmann vor seinem am Donnerstag beginnenden Prozesses gegen die Staatsanwaltschaft vorgegangen ist. Den Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung mit einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verleumdung zu kontern, dazu gehört schon Chuzpe.

Unter Weinmanns Aufsicht soll sich bei MAN ein absatzfördendes, aber aufgeflogenes Schmiergeldsystem entwickelt haben. Zivilrechtlich hat sich der frühere Chef zu hohen Schadensersatzleistungen bereit erklärt - zu zahlen von seiner Managerhaftpflichtversicherung (D & O). Gut möglich, dass sich Weinmann trotzdem als Opfer sieht. Das entspräche dem Selbstbild etlicher Wirtschaftsbosse. Sie reden gerne von "Compliance". Aber die Einhaltung gesetzlicher Regeln und ethischer Grundstandards halten sie dann doch für eine ökonomische Entscheidung, bei der Staatsanwälte nichts verloren haben.

Unlängst haben 35 Großunternehmen den Bundestag aufgefordert, das UN-Übereinkommen gegen Korruption zu ratifizieren. "Ein demokratisches Land wie Deutschland muss international insgesamt glaubwürdig sein und darf sich nicht unnötig angreifbar machen", heißt es in dem Schreiben, zu dessen Unterzeichnern auch der MAN-Konzern gehört. Das wirkt genauso unrealistisch wie die "Zielvereinbarungen" des Deutschen Olympischen Sportbundes. Während die deutschen Olympioniken immerhin noch auf Platz 6 im Medaillenspiegel landeten, liegt die BRD im internationalen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International auf dem 14. Rang.


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