06.03.2013 |
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Irgendwie, irgendwo, irgendwann |
Kommentar von Pascal Beucker |
Über die staatliche Unterstützung der
Kirchen. Man kann ja mal drüber reden - irgendwie,
irgendwo, irgendwann. So hält es eine ganz große Koalition seit
Jahrzehnten, wenn es um die Erfüllung eines Verfassungsauftrags
geht: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln
beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften
werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze
hierfür stellt das Reich auf." Das legte 1919 die Weimarer
Verfassung fest, so wurde es auch ins Grundgesetz übernommen.
Geschehen ist seither: nichts. Auch der aktuelle Vorstoß der
Linkspartei wird leider ins Leere gehen. Dabei es geht es im Kern um die
Verwirklichung der grundgesetzlich festgeschriebenen Trennung
von Kirche und Staat. Wer es damit ernst meint, kann es nicht
hinnehmen, dass alleine im vergangenen Jahr die Länder rund 475
Millionen Euro als Zuschüsse für kircheninterne Personalkosten
zahlten. Selbst der erzreaktionäre Kölner Erzbischof Joachim
Meisner wird nicht aus Kirchensteuermitteln bezahlt, sondern
staatlich alimentiert. Auch Nichtkatholiken müssen also für ihn
aufkommen. Die beiden Großkirchen berufen sich auf
Ansprüche, die bis in die Reformationszeit zurückreichen und bei
denen es um eine Entschädigung des Verlustes ihrer
institutionellen Macht ging. Einen vernünftigen Grund, dafür
auch heute noch zu zahlen, gibt es nicht. Wie es um die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland tatsächlich bestellt ist, illustrierte die Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf Ende Februar: Von den acht angemeldeten RednerInnen glänzten vier durch Abwesenheit. Sie nahmen lieber am zeitgleich stattfindenden Dankgottesdienst für den jetzigen Expapst Joseph Ratzinger teil. |
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