30.04.2013 |
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Knast für den Kläger-König |
Von Pascal Beucker |
„Armleuchter“, „Sesselfurzer“, „Zementkopf“: Wenn es gegen den Bürgermeister oder Beamte geht, ist Rolf-Dieter K. keine Unflätigkeit fremd. Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung.
Rolf-Dieter K. wird wohl erneut hinter Gitter müssen, weil er
mal wieder seiner Lieblingsbeschäftigung nachging: der
Beleidigung von Amtsträgern. Nur wenige Minuten dauerte am
Montag die Verhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dann
verwarfen die Richter die Berufung von "Prozesse-Dieter". Der
77-jährige Exlehrer war dem Prozess ferngeblieben, weil er sich
verhandlungsunfähig fühlte. Es bestehe "akute Gefahr für Leib
und Leben - wie auch für einen Vollidioten ersichtlich", teilte
der selbsternannte "König der Kläger" mit. Das Gericht sah das
anders. Seit den 1970er Jahren beschäftigt K. nun die
Justizbehörden. Damals 39 Jahren alt, entschied er sich, nicht
länger als Sportlehrer zu arbeiten. Er hasste die Schüler und
die hassten ihn, das passte aus seiner Sicht nicht länger
zusammen. Seitdem lebt der eigenwillige Misanthrop als
Sozialhilfeempfänger. Dabei musste er schnell feststellen, dass
vieles, worauf man ein Anrecht hat, trotzdem nicht freiwillig
bewilligt wird. Damit begann seine Karriere als "Deutschlands
Prozesshansel Nr. 1". Er klagte ein, was ihm seines Erachtens
zustand: einen Fernseher, eine Waschmaschine, ein Sofa,
Unterhosen, eine Klobürste und Geschirr. Insgesamt führte er
mehr als 230 Prozesse. Viele gewann er. Sosehr seine Klagefreudigkeit Behörden und Gerichte nerven mag, strafbar ist sie nicht. Doch der Senior hat auch seine eigene Vorstellung von gepflegter Konversation. Wenn es gegen Richter, Bürgermeister oder Behördenmitarbeiter geht, scheint ihm keine Unflätigkeit fremd. "Armleuchter", "strohdumme Sesselfurzer", „impotente Spießer“, "korruptes Schwein", "Weichei", „Zementkopf“, „Dummkopf“, „Doppelnull“ - sein Repertoire ist umfangreich. Seine selbstdiagnostizierte "Beamten-Allergie" bescherte ihm bereits 2007 ein Jahr Gefängnis. Nun droht ihm erneut der Knast. Diesmal geht
es um 44 Beleidigungen. In der ersten Instanz vor dem
Amtsgericht Ratingen bescheinigte ihm ein psychiatrischer
Gutachter eine "paranoide Persönlichkeitsstörung". Der
hochintelligente Mann sei zwar eigentlich durchaus freundlich,
humorvoll und garniere Gespräche mit Zitaten von Feuerbach und
Schiller. Aber sobald es um Behörden gehe, "rastet er aus". Das
Gericht hielt "Prozesse-Dieter" trotzdem für voll schuldfähig.
Auch das Düsseldorfer Landgericht kam nun zu derselben
Bewertung. |
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