24.05.2013 |
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Der Arbeitsagentur gefällt das |
Von Pascal Beucker und Anja Krüger |
Schnüffeln Jobcenter in Facebook
herum? Die Arbeitsagentur sagt, das passiert nicht, fragt aber
den Datenschutzbeauftragten, ob's doch ginge. Bei Beratungs- und Kontrollbesuchen in
Jobcentern lässt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter
Schaar, nun auch prüfen, ob über Facebook oder anderen sozialen
Netzwerken „Kunden“ hinterhergeschnüffelt wird. „Wir haben diesen
Punkt in den Prüfkatalog aufgenommen“, sagte eine Sprecherin des
Bundesdatenschutzbeauftragten der taz. Auf die Idee gebracht
haben die Schaar-Behörde die Arbeitsvermittler selbst.
„Geschäftsführer und behördliche Datenschutzbeauftragte von
Jobcentern der Arbeitsagentur haben die Frage an uns
herangetragen, ob sie in sozialen Netzwerken recherchieren
dürfen“, sagte die Sprecherin. „Soziale Netzwerke
sind in aller Regel keine Informationsquellen für Jobcenter“,
heißt es in einer Stellungnahme Schaars. Nur „in absoluten
Ausnahmefällen“ dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken
von Hartz-IV- oder Sozialleistungsbeziehern erheben. Dann
müssten jedoch bereits erste konkrete Anhaltspunkte für einen
Missbrauch vorliegen. In jedem Fall müsste der Betroffene von einer
Datenerhebung informiert werden. „Jobcenter-Mitarbeiter dürfen
sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale
Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den
Betroffenen ‚befreunden’, um so an deren Daten zu gelangen“, so
Schaar. Bereits Recherchen mittels Suchmaschinen hält der
Datenschutz-Beauftragte für nicht zulässig. „Betroffene, die
eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken
vermuten, können sich jederzeit an mich wenden."
Rein technisch nicht möglich Die Ausforschung von Erwerbslosen via
Facebook, Google & Co. gehöre „nicht zu unserer Praxis und wird
auch künftig nicht dazugehören“, sagte eine Sprecherin der
Bundesagentur für Arbeit (BA). „Fakt ist, dass in den Jobcentern
nicht so gehandelt wird.“ Schon rein technisch sei dies nicht
möglich, da der Zugang zu sozialen Netzwerken auf
Jobcentercomputern gesperrt sei. Die BA ist an 306 Jobcentern direkt
beteiligt, 104 weitere werden von den Kommunen in Eigenregie
betrieben. Auch dort hält die BA-Sprecherin solcherlei
Nachforschungen für „extrem unwahrscheinlich“. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat bislang keine Erkenntnisse darüber, dass Arbeitsagenturen soziale Netzwerke zu Recherchezwecke nutzen. „Wir haben keine Beschwerden in diesem Bereich“, sagte seine Sprecherin. Bei den Landesdatenschutzbeauftragten, die sich regelmäßig austauschen, sei das Problem ebenfalls noch nicht aufgetreten. |
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