28.06.2013 |
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Sicher wie das Amen |
Kommentar von Pascal Beucker |
Kirchenrecht bleibt leider so, wie es
schon immer war. Gerade 40 Sekunden benötigte der Bundestag,
um den lästigen Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Im
Schnellverfahren votierten am frühen Freitagmorgen die wenigen
noch im Plenum anwesenden Abgeordneten um 0.26 Uhr ohne
Aussprache, aber mit großer Mehrheit dafür, weiterhin das
Grundgesetz zu ignorieren. Wenn es um das gute Verhältnis zu den
beiden Großkirchen geht, kommt es für die Fraktionen von CDU,
CSU, FDP, SPD und Grünen nicht so drauf an. Gemeinsam stimmte
die ganz große Koalition gegen einen Gesetzentwurf der
Linkspartei, der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch
begründeten Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte. Unglaublich, aber wahr: Damit bleibt ein seit
94 Jahren bestehender Verfassungsauftrag nach wie vor unerfüllt.
Dabei ist der Auftrag eindeutig: "Die auf Gesetz, Vertrag oder
besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die
Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung
abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf." So legte
es 1919 die Weimarer Verfassung fest, so wurde es auch ins
Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither: nichts. Der jetzt
gescheiterte Vorstoß der Linkspartei war der erste überhaupt
seit Gründung der Bundesrepublik, die skandalöse staatliche
Alimentierungspraxis zu beenden. Es geht um inzwischen 481 Millionen Euro, die
die Bundesländer jährlich den beiden Großkirchen zur freien
Verwendung überweisen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen
seit Gründung der BRD auf mehr als 15 Milliarden Euro. Damit
kein Missverständnis aufkommt: Es geht hier nicht um die
Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser
oder karitative Einrichtungen. Es geht nicht um die Bezahlung
von TheologieprofessorInnen, ReligionslehrerInnen oder
MilitärseelsorgerInnen - obwohl sich auch darüber trefflich
streiten ließe. Es geht bei den historisch begründeten
Dotationen einzig und allein um Zahlungsverpflichtungen, die
sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln
herleiten. Wer es ernst meint mit der grundgesetzlich
festgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat, der muss
endlich Schluss machen mit diesem Aberwitz. Etwa 9,4 Milliarden
Euro beträgt das jährliche Kirchensteueraufkommen. Da dürfte der
Verlust der Staatsleistungen für die evangelische und die
katholische Kirche verkraftbar sein. Trotzdem wird sich auf
absehbare Zeit nichts an dieser Geldverschwendung zu Lasten der
SteuerzahlerInnen ändern. Dazu bedürfte es des Mutes und des Willens, sich mit den Kirchen anzulegen. Denn finanzierbar wäre eine Ablösung nur, wenn eine eventuelle Entschädigung weit niedriger ausfiele, als es sich die Kirchenoberen vorstellen. Doch an einem solchen Konflikt haben weder die schwarz-gelbe Regierung noch die rot-grüne Opposition ein Interesse. Deshalb wird auch nach der Bundestagswahl alles so bleiben wie es ist. In gläubiger Verbundenheit mit den Kirchen werden CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne auch weiter tapfer den Auftrag des Grundgesetzes ignorieren. |
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