21.01.2014 |
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Verjährungsfrist muss unterbrochen werden |
Von Pascal Beucker |
UNGLÜCK Fünf Jahre nach dem Einsturz des Stadtarchivs in Köln leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen 89 Beschuldigte ein, um die Verjährungsfrist nicht verstreichen zu lassen. Es war die größte Katastrophe in der jüngeren Geschichte Kölns: Im März 2009 stürzte das Historische Stadtarchiv ein. Zwei Menschen kamen ums Leben. Der Sachschaden wird auf etwa eine Milliarde Euro beziffert. Knapp fünf Jahre später und damit kurz vor der Verjährung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungsverfahren gegen 89 Beschuldigte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Baugefährdung eingeleitet. Bis heute ist nicht geklärt, was exakt am 3. März 2009 den Einsturz des sechsgeschossigen Magazingebäudes, das als das größte kommunale Archiv nördlich der Alpen galt, sowie zweier benachbarter Wohnhäuser ausgelöst hat. Fest steht nur, dass der Bau der neuen Nord-Süd-Stadtbahn verantwortlich für das Unglück auf der Severinstraße in der Kölner Südstadt ist. Fest steht ebenfalls, dass bei dem
Milliardenprojekt kräftig getrickst und getäuscht, gepfuscht und
geschlampt wurde. Nach dem Motto "Es hätt noch immer jot
jejange" wurden städtische Sicherheitsauflagen ignoriert,
Bauprotokolle gefälscht, Brunnen illegal gebohrt,
stabilisierende Stahlelemente falsch oder gar nicht montiert, zu
wenig Beton in Wände eingefüllt. Aus wirtschaftlichen Interessen
wurden eingeführte Kontrollinstrumente nicht angewandt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft handelt
es sich bei den nun Beschuldigten um Personen, die an der
Planung, der Ausführung und der Leitung beziehungsweise
Überwachung des Bauvorhabens „in verantwortlicher Position
maßgeblich mitgewirkt haben und deren Tun oder Unterlassen für
die Tatbestandsverwirklichung kausal gewesen sein könnte“.
Ermittelt wird gegen Verantwortliche der bauausführenden Firmen,
ihre Fachplaner und Subunternehmer. An der für Bauabschnitt
zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) Los Süd waren die
Baufirmen Bilfinger Berger, Wayss & Freytag und Ed Züblin
beteiligt. Darüber hinaus
richten sich die Ermittlungen gegen verantwortliche Personen auf
Seiten der Bauherrin, der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), nebst
ihren Fachplanern und Gutachtern. „Gegen Mitarbeiter der Stadt
Köln ist ein entsprechender Anfangsverdacht nicht gegeben“,
betont die Staatsanwaltschaft. Außerdem legt sie „Wert auf die
Feststellung, dass die Einleitung des Ermittlungsverfahrens
allein der Notwendigkeit der Unterbrechung der laufenden
Verjährungsfrist geschuldet war“.
Es handele sich bei der
Verdachtsprüfung um eine „vorläufige, rein kriminalistische
Bewertung des Sachverhalts“. Vor weiteren Entscheidungen ist das
abschließende Ergebnis der Untersuchungen der Einsturzstelle und
des in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens abzuwarten,
so die Behörde. Aufschluss über die konkrete Unglückursache
erhoffen sich die Ermittler von einem Besichtigungsschacht, den
die KVB nach mehrfachen Verzögerungen derzeit an der
Einsturzstelle errichten und der voraussichtlich im Sommer
Tauchern ermöglichen soll, die mutmaßliche Schadensstelle in
etwa 27 Metern Tiefe zu begutachten. Um Anklage zu erheben hat
die Staatsanwaltschaft nun nochmals fünf Jahre Zeit. |
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