08.05.2014

Startseite
taz

 Schwerere Zeiten für Steuerbetrüger
Von Pascal Beucker

KRIMINALITÄT Wer Steuern hinterzieht und sich selbst anzeigt, muss künftig höhere Strafen zahlen, sieht ein Kompromiss der Finanzminister vor. Die Verjährungsfristen werden aber wohl nicht angetastet.

Steuerbetrüger sollen mit einer Selbstanzeige nicht mehr so billig davon kommen wie bisher. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt. Auf ihrer Konferenz am Freitag in Stralsund wollen sie einen entsprechen Vorschlag zur Verschärfung des Steuerrechts beschließen.

"Die Weichen sind gestellt", sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Er geht davon aus, dass die neuen Regeln ab 2015 rechtswirksam werden. "Dann gehört die Selbstanzeige light der Vergangenheit an", sagte der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz.

Kernpunkt ist eine deutliche Erhöhung des Strafzuschlags. Danach soll künftig ab einer Steuerhinterziehungssumme von 25.000 Euro ein einmaliger Zuschlag zu den zusätzlich fälligen Zinsen anfallen. Er soll bei 10 Prozent liegen, erhöht sich ab 100.000 Euro auf 15 Prozent und ab einer Million Euro auf 20 Prozent. Bisher mussten Steuerhinterzieher erst ab einer Summe von 50.000 Euro zahlen - und zwar nur 5 Prozent. Außerdem sollen Steuerbetrüger in der Selbstanzeige ihre Finanzen künftig für die zurückliegenden zehn statt fünf Jahre offenlegen.

Auf die Neuregelung hatte sich eine federführende Gruppe der Länderfinanzminister unter Beteiligung des Bundes in der vergangenen Woche verständigt. Der Beschluss am Freitag gilt deswegen nur noch als Formsache. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen.

Tatsächlich handelt es sich um einen recht mauen Kompromiss. Noch vor Kurzem hatte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi gefordert, die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abzuschaffen. Davon ist keine Rede mehr. Auch an den Verjährungsfristen wird sich wohl nichts ändern. Walter-Borjans hatte noch im Februar gefordert: "Es kann nicht sein, dass jemand jahrzehntelang sein Schwarzgeld mit krimineller Energie steuersparend im Ausland versteckt und einen Teil der verschwiegenen Einkünfte nicht nachversteuern muss, weil er sich auf die Verjährung berufen kann." Doch damit stieß er bei seinen Unionskollegen auf taube Ohren. Deshalb wird ein Fall wie der der Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer auch weiterhin möglich sein. Die Publizistin hatte in den achtziger Jahren Geld in die Schweiz gebracht, musste nach ihrer Selbstanzeige jedoch nur für die vergangenen zehn Jahre Steuern plus Säumniszinsen nachzahlen.


© Pascal Beucker. Alle Rechte an Inhalt, Gestaltung, Fotos liegen beim Autor. Direkte und indirekte Kopien sowie die Verwendung von Text und Bild nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Autors.