27.06.2014

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taz

 Raucher muss ausziehen
Von Pascal Beucker

QUALM Gericht bestätigt, dass Wohnungskündigung wegen Geruchsbelästigung rechtens ist. Anwalt befürchtet: Vermieter könnten das breit auslegen.

Als er das Gerichtsgebäude verlässt, steckt sich Friedhelm Adolfs erst mal eine Zigarette an. "Man muss eben abwarten, ändern kann ich im Moment sowieso nichts", sagt er mit leiser Stimme. Wo er künftig wohnen wird, weiß er noch nicht. Bis zum Jahresende hat der 75-jährige Rentner seine Parterrewohnung im Düsseldorfer Zooviertel zu räumen. So hat es das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag verkündet.

Damit wies die Kammer die Berufung Adolfs gegen das Räumungsurteil zurück. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte Ende Juli 2013 festgestellt, dass dem starken Raucher zu Recht die Wohnung, in der er seit 40 Jahren lebt, fristlos gekündigt worden sei. Seine Vermieterin Brunhilde L. hatte argumentiert, dass aus der 42-Quadratmeter-Wohnung ihres früheren Hausmeisters "permanent ein im gesamten Treppenhaus wahrnehmbarer unerträglicher und gesundheitsschädlicher Zigarettenrauch herausströmt".

Dass ein Mieter in seiner Wohnung raucht, stelle für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und rechtfertige keine Kündigung, erläuterte das Landgericht. Der "schwerwiegende Pflichtverstoß" bestehe jedoch in diesem Fall darin, dass Adolfs keine Maßnahmen gegen die Geruchsbelästigung getroffen, sondern sie mit seinem Verhalten noch gefördert habe.

"Das Urteil ist sicherlich eine Ermutigung für den einen oder anderen Vermieter, es mit einer verhaltensbedingten Räumungsklage zu versuchen", kritisierte Adolfs jetziger Anwalt Martin Lauppe-Assmann den Richterspruch. Betroffen seien nicht nur Raucher. "Das ist auch ein Urteil gegen die Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft oder kulturellen Ausrichtung Kochgerüche verbreiten, die von anderen Menschen als Geruchsbelästigung empfunden werden können."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Überraschend ließ das Landgericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu, "um eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können".


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