30.06.2014 |
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Gauck vermiest Bundestag die Ferien |
Von Pascal Beucker |
GELD Der
Bundespräsident verzögert seine Unterschrift unter die für den
1. Juli geplante Diätenerhöhung, weil er offenbar
verfassungsrechtliche Bedenken hat - Erhöhungen ab 2016 sollen
quasi automatisch erfolgen Wenn der Bundestag am kommenden Wochenende
in die parlamentarische Sommerpause geht, werden die
Abgeordneten im Urlaub sparsamer sein müssen. Die üppige
Diätenerhöhung, die eigentlich ab Dienstag gelten soll, fällt
aus, zumindest vorläufig. Bundespräsident Joachim Gauck hat das
entsprechende Gesetz bislang nicht unterzeichnet. Ob und wann er
das tun wird, ist unklar. "Das ist eine komplexe Angelegenheit, die
einer sorgfältigen Prüfung bedarf", sagte eine Sprecherin des
Präsidenten am Wochenende. Union und SPD hätten die
Diätenerhöhung in großer Eile durchgezogen, "auf der Strecke ist
offenbar die verfassungsrechtliche Prüfung geblieben", sagte
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Welt am
Sonntag. Am 21. Februar hatte der Bundestag mit den
Stimmen der schwarz-roten Koalition beschlossen, die Bezüge der
Parlamentarier in mehreren Stufen deutlich zu erhöhen. Danach
sollten zum 1. Juli zunächst die Diäten von derzeit 8.252 auf
8.667 Euro im Monat steigen. Anfang 2015 kämen dann nochmals 415
Euro drauf. Zudem sollen die Vorsitzenden von Ausschüssen und
Untersuchungsausschüssen künftig eine Zulage in Höhe von 15
Prozent der Diäten erhalten. Erklärtes Ziel ist die Angleichung
an die Besoldung eines Richters an einem Obersten Gerichtshof.
Das soll der Ausgangspunkt sein, um schließlich die Diäten ab
2016 jährlich automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung
anzukoppeln. Die Neuregelung ist umstritten. Die Opposition
kritisierte die vorgesehene 10-prozentige Diätenerhöhung
innerhalb von nur sieben Monaten. Bei der namentlichen
Abstimmung über das Gesetz verweigerten auch 9 Abgeordnete von
CDU und SPD ihre Zustimmung. Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte
allerdings damals niemand. Nun heißt es aus dem
Bundespräsidialamt, den Hausjuristen mache der Automatismus der
Diätenanpassung Kopfzerbrechen. Danach solle der Bundestag nicht
mehr über jede einzelne Erhöhung entscheiden, sondern nur noch
am Anfang einer Legislaturperiode das Verfahren bestätigen. Ob Gauck zu der Auffassung gelangen könnte,
das Gesetz sei verfassungswidrig, ist ungewiss. "Eine Prüfung
ist keine Blockade", antwortete die Sprecherin Gaucks
diplomatisch. Sie verwies zudem darauf, dass immer mal wieder
bis zur Entscheidung über ein Gesetz mehrere Wochen vergehen
würden. Das Diätengesetz liegt dem Präsidialamt
erstaunlicherweise erst seit dem 19. Mai vor. Mit offener Kritik an der Haltung Gaucks
hält sich die Regierungskoalition zurück. Es sei "das gute Recht
des Bundespräsidenten, ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit
zu überprüfen", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der
SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht. Ihr Unionspendant
Michael Grosse-Brömer zeigte sich zuversichtlich, dass es
letztlich keine Probleme geben werde. Gauck könnte seine
Unterschrift nur dann verweigern, "wenn es ganz offenkundig
verfassungswidrig wäre", sagte er. "Dafür gibt es aber in meinen
Augen keinen Anhaltspunkt." Das sieht die
Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak genauso.
"Verfassungsrechtliche Bedenken sehe ich jetzt so nicht", sagte
sie der taz. Die automatische Anpassung an die Entwicklung des
Nominallohnindex hätten auch unabhängige Reformkommissionen
empfohlen. Politisch halte sie die Diätenerhöhung jedoch
weiterhin für einen Fehler. Verloren geht den Abgeordneten übrigens bei verspäteter Gesetzesunterzeichnung nichts: Die Erhöhung würde rückwirkend greifen. |
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