08.07.1999 |
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| Von Pascal Beucker |
| Der
Landesgeschäftsführer der nordrhein-westfälischen
ÖDP, Volker Bochnia, zur Aufhebung der 5%-Hürde für
die Kommunalwahlen durch das nordrhein-westfälische
Landesverfassungsgericht in Münster. In wie vielen Kommunalparlamenten wird die ÖDP nach dem 12. September vertreten sein? Volker Bochnia: Ich hoffe, überall da, wo wir antreten, da wir ausweglose Kandidaturen versucht haben zu vermeiden. Wir werden antreten in Bottrop, in Münster, im Kreis Coesfeld, der Stadt Dülmen, im Kreis Höxter, im Kreis Minden-Lübbecke sowie im Kreis Gütersloh. Dort, so hoffe ich, werden wir überall mindestens zwei Mandate erzielen. Und natürlich kandidieren wir wieder in der Stadt Bad Driburg, wo wir schon bisher zwei Stadträte stellen, da wir dort bei den letzten beiden Kommunalwahlen 1989 und 1994 die fünf Prozent überspringen konnten. Haben Sie mit einem Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof gerechnet? Volker Bochnia: Gehofft haben wir darauf schon. Und nach der mündlichen Verhandlung am 15. Juni waren wir eigentlich auch schon ziemlich überzeugt davon, daß der Prozeß für uns positiv ausgehen würde. Sie haben zum ersten Mal 1994 gegen die Fünf-Prozent-Hürde geklagt und damals einen Teilerfolg errungen. Warum hat Ihres Erachtens der Landtag nicht die notwendigen Konsequenzen aus dem damaligen Urteil der Verfassungsrichter gezogen? Volker Bochnia: Es ist offensichtlich, daß der Landtag seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Das Urteil von '94 sagte ganz klar, was bei der Überprüfung alles berücksichtigt werden muß. Die Begründung des damaligen Urteils war je tendenziell bereits in Richtung Abschaffung Fünf-Prozent-Hürde. Dies wollte der Landtag beziehungsweise die stärkste Regierungsfraktion nicht, und deswegen wurde die Überprüfung der Hürde auf die lange Bank geschoben. Jetzt hat der Landtag die Quittung dafür bekommen. Hatten Sie als konservative Partei keine Probleme damit, in einer Aktionseinheit mit der PDS vor dem Verfassungsgerichtshof zu stehen? Volker Bochnia: Wir standen ja nicht in einer Einheit mit der PDS. Die meisten Kosten in dem Verfahren hatten außerdem sicherlich wir zu tragen. Die ganzen Gutachten, die seit 1993 erstellt worden sind, wurden von uns in Auftrag gegeben. Daß die PDS dann auch noch geklagt hat, ist eine Entscheidung der PDS gewesen. Sie hatte das Recht dazu, sie hat es genutzt und mit uns zusammen gewonnen. Ich glaube, wir können uns beide gemeinsam gratulieren. Wollen Sie nun auch noch die Fünf-Prozent-Klausel bei den Landtagswahlen knacken? Volker Bochnia: Das
ist mit der Programmatik der ÖDP eigentlich nicht zu
vereinbaren. Wir haben mal darüber nachgedacht, ob es
sinnvoll wäre, eine Drei-Prozent-Hürde zu fordern, aber
auch das ist bei uns umstritten. Was ich mir vorstellen
könnte, das wäre so eine Geschichte, das man eine
Regelung einführt, wie sie vor der Wiedervereinigung
für die Berliner Abgeordneten im Bundestag galt. Die
hatten kein Stimmrecht, aber ein Rederecht. Das könnte
eine Möglichkeit sein, daß alle Parteien, die unter der
Hürde bleiben, zwar keine vollständig
gleichberechtigten Abgeordneten stellen dürfen, aber
zumindest redeberechtigte Mitglieder in die Parlamente
schicken. Damit könnte der Angst vor Weimarer Zuständen
begegnet werden und trotzdem der Wählerwille besser als
bisher Berücksichtigung finden. |
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